Ratgeber
Welche Förderung gibt esfür Solaranlagen?
Kurz gesagt
- Der Bund zahlt eine Einmalvergütung, für 15 kWp zum Beispiel 5’400 Franken.
- Je nach Gemeinde kommen weitere Beiträge dazu.
- Für eingespeisten Strom erhalten Sie eine Vergütung von Ihrem Elektrizitätswerk.
Förderung des Bundes
Die Einmalvergütung
des Bundes.
Der Bund unterstützt jede neue Solaranlage ab 2 Kilowatt Leistung mit einem einmaligen Beitrag. Je grösser die Anlage, desto höher der Betrag.
Faustformel 2026
Leistung in kWp × 360 Franken
Für Dachanlagen von 5 bis 30 Kilowatt.
So viel zahlt der Bund
- 10 kWp
- rund CHF 3’600
- 15 kWp
- rund CHF 5’400
- 20 kWp
- rund CHF 7’200
- 25 kWp
- rund CHF 9’000
Richtwerte für Dachanlagen, Stand 2026.
Wichtig zu wissen
-
Ausbezahlt über Pronovo
Die Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt.
-
Gilt für neue Solaranlagen
Die Förderung gilt für Anlagen ab 2 Kilowatt Leistung.
-
Das Gesuch reicht die Solarfirma ein
Sie müssen sich in der Regel um nichts kümmern.
Kanton und Gemeinde
Förderung in Zürich
und im Thurgau.
Zur Einmalvergütung des Bundes kommen je nach Wohnort weitere Beiträge. Sie unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
-
Kanton Zürich
- Einzelne Gemeinden zahlen eigene Beiträge an Solaranlagen.
- Für Dachanlagen genügt meist das Meldeverfahren.
-
Kanton Thurgau
- Der Kanton führt ein eigenes Energieförderprogramm.
- Anlagen bis 35 m² in der Bauzone brauchen keine Meldung.
Alle Programme an Ihrem Wohnort
Auf energiefranken.ch finden Sie die Förderprogramme nach Postleitzahl. In der Beratung gehen wir sie mit Ihnen durch.
Steuern
Steuern sparen
mit der Solaranlage.
Neben der Förderung kann sich eine Solaranlage auch bei den Steuern auszahlen. Wie stark, ist von Kanton zu Kanton verschieden.
-
Anlagekosten
Kosten der Solaranlage
-
Steuerabzug
Vom steuerbaren Einkommen abziehen
-
Weniger Steuern
Je nach Kanton unterschiedlich viel sparen
- Bei bestehenden Häusern lassen sich die Kosten der Solaranlage in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Wie viel Sie sparen, hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab.
- Die Einmalvergütung des Bundes wird bei der Steuer berücksichtigt.
Lassen Sie es durchrechnen
Die Steuerregeln für Liegenschaften können sich ändern. Ihre Steuerberatung oder das Steueramt sagt Ihnen, was für Ihr Jahr gilt.
Einspeisung
Vergütung für
eingespeisten Strom.
Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, fliesst ins Netz. Ihr Elektrizitätswerk muss ihn abnehmen und vergüten.
- Solarstrom erzeugen
- Selbst verbrauchen
- Überschuss ins Netz einspeisen
Minimalvergütung 2026
rund 6 Rappen pro Kilowattstunde
Für Anlagen unter 30 Kilowatt.
So funktioniert die Vergütung
Diese drei Faktoren bestimmen, wie viel Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom erhalten.
Einspeisevergütung
Für überschüssigen Solarstrom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie Geld.
Minimalvergütung
Eine gesetzliche Mindestvergütung schützt kleine Anlagen vor besonders tiefen Vergütungen.
Marktpreis
Die Vergütung richtet sich nach dem Marktpreis für Strom und wird vierteljährlich festgelegt.
So profitieren Sie zusätzlich
Diese drei Aspekte helfen Ihnen, den finanziellen Nutzen Ihrer Solaranlage zu maximieren.
Ihr Elektrizitätswerk
Es kann mehr bezahlen als das Minimum. Die Tarife unterscheiden sich je nach Werk.
Eigenverbrauch
Selbst verbrauchter Strom ist mehr wert als eingespeister, weil Sie ihn nicht einkaufen müssen.
Strom an Nachbarn verkaufen (ZEV)
Über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch können Sie Solarstrom mit anderen Haushalten teilen und dafür eine Vergütung erhalten.
In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verkaufen Sie Solarstrom auch im Quartier. Das bringt oft mehr als die Vergütung des Elektrizitätswerks.
Ablauf
So kommen Sie
zur Förderung.
Die Einmalvergütung beantragen Sie nicht vor dem Bau, sondern danach. Die meisten Schritte übernimmt die Solarfirma.
Solaranlage bauen lassen
Die Solarfirma meldet die Anlage bei Gemeinde und Elektrizitätswerk an und installiert sie.
Anlage in Betrieb nehmen
Nach der Inbetriebnahme werden die Daten der Anlage beglaubigt.
Gesuch bei Pronovo einreichen
Das Gesuch wird online im Kundenportal von Pronovo gestellt, meist durch die Solarfirma.
Vergütung erhalten
Pronovo prüft das Gesuch und zahlt die Einmalvergütung direkt an Sie aus.
Häufige Fragen
Fragen zur Förderung
von Solaranlagen.
Wie hoch ist die Einmalvergütung?
Für Dachanlagen von 5 bis 30 Kilowatt rund 360 Franken pro Kilowatt-Peak. Bei 15 kWp sind das 5’400 Franken.
Wer zahlt die Einmalvergütung aus?
Pronovo prüft das Gesuch und zahlt die Einmalvergütung direkt an Sie aus.
Was ist der Unterschied zwischen Einmalvergütung und Einspeisevergütung?
Die Einmalvergütung zahlt der Bund einmal nach dem Bau, als Beitrag an Ihre Investition. Die Einspeisevergütung zahlt Ihr Elektrizitätswerk laufend für jede Kilowattstunde, die Sie ins Netz einspeisen. Für Anlagen unter 30 Kilowatt sind das seit 2026 mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde.
Gibt es auch Förderung für Batteriespeicher?
Vom Bund nicht, die Einmalvergütung gilt nur für die Solaranlage. Der Kanton Thurgau zum Beispiel zahlt CHF 1’000 für Speicher ab 10 kWh, für 2026 sind die Zusagen aber ausgeschöpft. Was an Ihrem Wohnort gilt, zeigt energiefranken.ch.
Bekomme ich Förderung, wenn ich meine Anlage erweitere?
Ja, wenn die Erweiterung die Leistung um mindestens 2 Kilowatt erhöht. Gefördert wird dann nur die zusätzliche Leistung, bei angebauten Anlagen unter 30 Kilowatt mit 360 Franken pro Kilowatt. Das Gesuch geht nach der Inbetriebnahme an Pronovo.
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Welche Förderung gilt
für Ihr Haus?
In der Beratung rechnen wir es mit Ihnen durch, zusammen mit 3 Offerten.